Diese Seite wird regelmäßig erweitert !
Hier finden Sie Auszüge aus dem Verwarnungs- und
dem Bußgeldkatalog. Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit
wurde
- teilweise auf juristisch korrekte Formulierungen und
Paragraphen verzichtet
- für den "Normalfahrer" uninteressante Stellen
weggelassen
- Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog vermischt
Inhalt dieser Seite:
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
zu
geringer Abstand,
Überholen, Parken,
TÜV/AU,
Alkohol
und Drogen,
Erhöhung der Strafen bei Gefährdung
oder Sachbeschädigung, sonstiges
Straftaten im Straßenverkehr
Links zum Thema Bußgeldkatalog
innerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h 30,- DM
11-15 km/h 50,- DM
16-20 km/h 75,- DM
21-25 km/h 100,- DM, 1 Punkt
26-30 km/h 120,- DM, 3 Punkte
31-40 km/h 200,- DM, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 250,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 350,- DM, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 600,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahverbot
über 70 km/h 850,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h 20,- DM
11-15 km/h 40,- DM
16-20 km/h 60,- DM
21-25 km/h 80,- DM, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- DM, 3 Punkte
31-40 km/h 150,- DM, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 300,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 550,- DM, 4 Punkte, 2 Monate Fahverbot
über 70 km/h 750,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von ehr als 25 km/h festgestellt wurden !
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 80,- DM,
1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- DM, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- DM, 3 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- DM, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- DM, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- DM, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 150,- DM, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 200,- DM, 4 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 250,- DM, 4 Punkte,
1 Monat Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 300,- DM, 4 Punkte,
1 Monat Fahrverbot
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
60,- DM, bei Sachbeschädigung 75,- DM
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als
der zu Überholende überholt 60,- DM, bei Sachbeschädigung
75,- DM
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem
anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 60,- DM, bei Sachbeschädigung
75,- DM
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich
wieder nach rechts eingeordnet 20,- DM
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten
behindert 40,- DM
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer
des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt
und sich eingeordnet hatte 50,- DM, bei Sachbeschädigung 60,-
DM
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt
20,- DM
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
100,- DM, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte,
daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung
des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
100,- DM, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht
beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren
oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt
150,- DM, 4 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
250,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens
"Überholverbot" 80,- DM, 1 Punkt
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
250,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 20,- DM, bei Behinderung 30,- DM
Halten in "zweiter Reihe" 30,- DM, bei Behinderung 30,- DM
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, imeingeschränkten Halteverbot... 30,- DM, bei Behinderung 50,- DM
... länger als eine Stunde 50,- DM, bei Behinderung 75,- DM
Vor oder in Feuerwehrzufahrten geparkt 75,- DM
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 75,- DM
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 40,- DM
Parken in "zweiter Reihe" 40,- DM, bei Behinderung 50,- DM
... länger als 15 Minuten 60,- DM, bei Behinderung 75,- DM
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 20,- DM
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 20,- DM
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe,
ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer
geparkt 10,- DM
bis 30 Minuten 10,- DM
bis zu einer Stunde 20,- DM
bis zu zwei Stunden 30,- DM
bis zu drei Stunden 40,- DM
länger als drei Stunden 50,- DM
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung
nicht angemelde oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des
Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 30,- DM
vier bis acht Monaten 50,- DM
acht Monaten 80,- DM, 2 Punkte
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 30,- DM
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 30,- DM
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall
0,5 bis unter 0,8 Promille: 200,- DM, 2 Punkte
ab 0,8 Promille: 500,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,-
DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen
1.500,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Berauschende Mittel, unabhängig von der konsumierten
Menge !
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin,
Amphetamine, Ecstasy
500,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,-
DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen
1.500,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand
enthalten sind, bei:
80,- DM: mit Gefährdung 100,- DM, mit Sachbeschädigung
120,- DM
100,- DM: mit Gefährdung 120,- DM, mit Sachbeschädigung
150,- DM
120,- DM: mit Gefährdung 150,- DM, mit Sachbeschädigung
180,- DM
150,- DM: mit Gefährdung 200,- DM, mit Sachbeschädigung
250,- DM
180,- DM: mit Gefährdung 220,- DM, mit Sachbeschädigung
270,- DM
200,- DM: mit Gefährdung 250,- DM, mit Sachbeschädigung
300,- DM
250,- DM: mit Gefährdung 300,- DM, mit Sachbeschädigung
350,- DM
300,- DM: mit Gefährdung 350,- DM, mit Sachbeschädigung
450,- DM
350,- DM: mit Gefährdung 400,- DM, mit Sachbeschädigung
450,- DM
400,- DM: mit Gefährdung 450,- DM, mit Sachbeschädigung
450,- DM
Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
80,- DM: 100,- DM; 100,- DM: 120,- DM; 120,- DM: 150,- DM; 150,- DM: 200,- DM
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
Davon ausgenommen sind kleinere Unfälle außerhalb
des fließenden Verkehrs , wenn kein Personenschaden und kein bedeutender
Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb
von 24 Stunden bei der Polizei meldet.
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen
eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel,
geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s)
und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen,
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren
unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Mißachtung des Rechtsfahrgebots,
Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren,
Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen
der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung
haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens
eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung,
Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere traftaten 5 Punkte
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