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Auszüge aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

Diese Seite wird regelmäßig erweitert !

Hier finden Sie Auszüge aus dem Verwarnungs- und dem Bußgeldkatalog. Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wurde
- teilweise auf juristisch korrekte Formulierungen und Paragraphen verzichtet
- für den "Normalfahrer" uninteressante Stellen weggelassen
- Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog vermischt

Inhalt dieser Seite:
Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand,
Überholen, Parken, TÜV/AU, Alkohol und Drogen,
Erhöhung der Strafen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung, sonstiges
Straftaten im Straßenverkehr
Links zum Thema Bußgeldkatalog




Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw

innerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h  30,- DM
11-15 km/h  50,- DM
16-20 km/h  75,- DM
21-25 km/h 100,- DM, 1 Punkt
26-30 km/h 120,- DM, 3 Punkte
31-40 km/h 200,- DM, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 250,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 350,- DM, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 600,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahverbot
über 70 km/h 850,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h  20,- DM
11-15 km/h  40,- DM
16-20 km/h  60,- DM
21-25 km/h  80,- DM, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- DM, 3 Punkte
31-40 km/h 150,- DM, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 300,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 550,- DM, 4 Punkte, 2 Monate Fahverbot
über 70 km/h 750,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von  ehr als 25 km/h festgestellt wurden !




Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes  80,- DM, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- DM, 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- DM, 3 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- DM, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- DM, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- DM, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 150,- DM, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 200,- DM, 4 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 250,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 300,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot




Überholen

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  60,- DM, bei Sachbeschädigung 75,- DM
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt  60,- DM, bei Sachbeschädigung 75,- DM
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  60,- DM, bei Sachbeschädigung 75,- DM
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  20,- DM
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  40,- DM
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  50,- DM, bei Sachbeschädigung 60,- DM
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt  20,- DM

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  100,- DM, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  100,- DM, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt  150,- DM, 4 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  250,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  80,- DM, 1 Punkt
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  250,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot




Halten und Parken

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 20,- DM, bei Behinderung 30,- DM

Halten in "zweiter Reihe" 30,- DM, bei Behinderung 30,- DM

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, imeingeschränkten Halteverbot... 30,- DM, bei Behinderung 50,- DM

... länger als eine Stunde 50,- DM, bei Behinderung 75,- DM

Vor oder in Feuerwehrzufahrten geparkt 75,- DM

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  75,- DM

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt  40,- DM

Parken in "zweiter Reihe"  40,- DM, bei Behinderung 50,- DM

... länger als 15 Minuten  60,- DM, bei Behinderung 75,- DM

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet  20,- DM

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt  20,- DM

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt  10,- DM
bis 30 Minuten  10,- DM
bis zu einer Stunde  20,- DM
bis zu zwei Stunden  30,- DM
bis zu drei Stunden  40,- DM
länger als drei Stunden  50,- DM




TÜV / Abgasuntersuchung

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemelde oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten  30,- DM
vier bis acht Monaten  50,- DM
acht Monaten  80,- DM, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt  30,- DM

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten  30,- DM




Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall

0,5 bis unter 0,8 Promille: 200,- DM, 2 Punkte

ab 0,8 Promille: 500,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Berauschende Mittel, unabhängig von der konsumierten Menge !
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
500,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot




Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung

falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:
  80,- DM: mit Gefährdung 100,- DM, mit Sachbeschädigung 120,- DM
100,- DM: mit Gefährdung 120,- DM, mit Sachbeschädigung 150,- DM
120,- DM: mit Gefährdung 150,- DM, mit Sachbeschädigung 180,- DM
150,- DM: mit Gefährdung 200,- DM, mit Sachbeschädigung 250,- DM
180,- DM: mit Gefährdung 220,- DM, mit Sachbeschädigung 270,- DM
200,- DM: mit Gefährdung 250,- DM, mit Sachbeschädigung 300,- DM
250,- DM: mit Gefährdung 300,- DM, mit Sachbeschädigung 350,- DM
300,- DM: mit Gefährdung 350,- DM, mit Sachbeschädigung 450,- DM
350,- DM: mit Gefährdung 400,- DM, mit Sachbeschädigung 450,- DM
400,- DM: mit Gefährdung 450,- DM, mit Sachbeschädigung 450,- DM

Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

80,- DM: 100,- DM; 100,- DM: 120,- DM; 120,- DM: 150,- DM; 150,- DM: 200,- DM




Sonstiges:
(wird ergänzt)




Straftaten im Straßenverkehr

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  7 Punkte
Davon ausgenommen sind kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs , wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel  7 Punkte

Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Mißachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge  7 Punkte

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins  6 Punkte

Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger  6 Punkte

Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen  5 Punkte

Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere traftaten  5 Punkte


Links zum Thema:

Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei unter http://www.polizei.bayern.de/verkehr/bgk/index.html mit Suchabfrage
Die "esb Rechtsanwälte" informieren juristisch korrekt, mit Paragraphen bei http://www.kanzlei.de/bussg-O.html
wie unter http://www.ferner.de/bussgeldkatalog.htm,http://www.strafzettel.de, und http://www.neelix.de.
Übersichtlich, mit Inhaltsverzeichnis http://www.fahrschulportal.de/fuehrerschein/bussgeldkatalog/index.html


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